Nutzung Sanitäranlagen
Immer wieder gibt es Situationen, in denen die tatsächliche Nutzung von Planzahlen oder dokumentierten Werten abweichen. Aus diesem Anlass stellen wir ein Praxisbeispiel vor, bei dem die Anzahl der Personen mit einer nachträglichen manuellen Auswertung einer Videoaufzeichnung gezählt wurde.
Wir glauben daran, dass jedes Projekt auf seine Art einzigartig ist. Daher behandeln wir jede Erhebung wie einen Sonderfall. Dennoch folgt die Methodik und Umsetzung gewissen Leitlinien, welche auch auf andere Situationen umgelegt werden können.
Zählobjekt
Das Untersuchungsobjekt ist eine kostenpflichtige WC-Anlage an einem Verkehrsknotenpunkt einer deutschen Großstadt. Angeschlossen ist ein Einzelhandelsbereich, was zu einer hohen Besuchsfrequenz führt. Durch die lange Reisezeit mit Langstreckenbussen hat die WC-Anlage eine gewisse Monopolstellung und eine Nachfrage, die anders nicht adäquat gedeckt werden kann.
Die WC-Anlage befindet sich im Untergeschoss in direkter Nähe zu den Bushalteplätzen. Daraus ergibt sich ein direktes Potenzial, den Reisenden noch eine letzte bzw. erste Gelegenheit zum Aufsuchen von Sanitäranlagen vor der Abreise oder nach der Ankunft zu bieten.
Die Anlagen stehen rund um die Uhr das ganze Jahr zur Verfügung und werden stets von Reinigungs- sowie Kassenpersonal betreut.
Erhebungsziel
Die WC-Anlage ist verpachtet. Für den Eigentümer der Gesamtimmobilie standen Investitionsentscheidungen an, die auch den Bereich der WC-Anlagen umfassen. Vom Pächter wurden zwar Angaben zur Anzahl Besucher:innen gemacht, diese konnten aber nicht unabhängig geprüft werden und die Angaben erschienen unplausibel.
Für die Bestimmung der Rentabilität der Investitionen wurde nun eine belastbare Zahl gesucht. Letztlich geht es um den erzielten Umsatz aus den Nutzungen, der dann über die Pachthöhe die Investitionen refinanziert.
Die technische Umsetzung der Erhebung
Die WC-Anlage hat einen zentralen Zugang mit Kassa. Die Installation einer Zählsensorik kam aufgrund des kurzen Erhebungszeitraumes von einer Woche nicht in Frage. Zusätzlich entstehen durch das Reinigungs- und Sicherheitspersonal verhältnismäßig viele Personenbewegungen, die nicht als Nutzungsvorgang zu werten sind.
Nach der Beratung wurde als Erhebungsvariante die nachträgliche manuelle Auswertung einer datenschutzkonformen Videoaufzeichnung gewählt. Durch ein unscharfes Bild konnte zwar erkannt werden, ob es sich um einen Bezahlvorgang an der Kassa handelte und welcher Geschlechterbereich aufgesucht wurde, aber eine Identifikation von personenbezogenen Daten war nicht möglich.
Die Räumlichkeiten für Frauen und Männer sind getrennt zugänglich, was sich durch unterschiedliche Laufwege nachvollziehen ließ.
Lediglich die Stromversorgung wurde vom Auftraggeber bereitgestellt, die gesamte Technik sowie der Auf- und Abbau wurden von Team Schaffner erledigt.
Die Kamera lief über die gesamte Erhebungswoche rund um die Uhr und das Bildmaterial wurde anschließend von einem Mitarbeiter des Team Schaffners ausgewertet.
Warum wurde dieser Weg gewählt?
Die Installation konnte ohne vorhergehende Ortsbegehung geplant werden, was die Planungskosten niedrig hielt. Es waren keine Bohrungen notwendig, die Stromversorgung konnte über eine freie Steckdose mit Verlängerungskabel bereitgestellt werden. Eine Kamera konnte flexibel in schräg versetzter Position filmen. Insgesamt konnte die Umsetzung sehr kurzfristig mit einer Woche Vorlauf erfolgen.
Handzählungen über denselben Zeitraum wären doppelt bis dreifach so teuer gewesen.
Auf den Aufnahmen konnte der Bezahlvorgang visuell bestätigt werden, sodass der Weg von der Kassa zum WC-Bereich als Nutzung gewertet wurde.